Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
28.06.2023: Leinenpflicht bei Hunden im Gemeindegebiet
Wir appellieren an alle Hundebesitzer, ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung bzw. Belästigung von Dritten ausgeschlossen wird. Wir weisen darauf hin, dass nach der seit dem 01.04.2007 in Kraft getretenen Polizeiverordnung der Gemeinde Buchenbach Leinenzwang für Hunde besteht und daher innerhalb von Baugebieten und Innerorts auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Eine Zuwiderhandlung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unberücksichtigt hiervon bleiben die Schadenersatzforderungen des Betroffenen.

Das Ordnungsamt