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Wahlen in Buchenbach

Hinweise zu Wahlen

Im Vorfeld von Wahlen und nach Wahlen finden Sie an dieser Stelle ergänzend noch öffentliche Bekanntmachungen, Hinweise zur jeweiligen Urnenwahl und Briefwahl in der Gemeinde Buchenbach
 

Bekanntmachungen und Informationen zur Bundestagwahl 2025

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

Wer seine Briefwahlunterlagen bereits beantragt hat, aber diese noch nicht erhalten hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden:

Tel. 07661 3965 24 oder
Tel. 07661 3965 25 oder
Mail:

Es können Ersatzunterlagen bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Mit der Herausgabe von Ersatzunterlagen wird von der Gemeinde der ursprüngliche Wahlschein als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.

Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl!

Briefwahlantrag kann noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr bei der Gemeinde nachholen.

In diesem Fall gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden. Daher können Sie auch keinen Online-Antrag auf Briefwahl mehr stellen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, beim Rathaus Buchenbach, Hauptstraße 20, 79256 Buchenbach eingeht.
 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.
 

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Buchenbach zu den Wahlen

Bundestagswahlen 2025

 

Kommunalwahlen und Europawahl 2024

Öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamtes zu einzelnen Wahlen

Wie hat Buchenbach gewählt?

Auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg finden Sie alle Ergebnisse der vergangenen Wahlen in Buchenbach, Landkreis, Land und Bund.