Digitale Antragstellung in baurechtlichen Verfahren
Änderung der Antragsplattform für das Landratsamt Breigau-Hochschwarzwald auf das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) seit 01.10.2024Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald nutzt seit 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten als Nachfolge der Prozesse auf service-bw das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Bauanträge über www.bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-breisgau-hochschwarzwald/ eingereicht werden.
Im Virtuellen Bauamt stehen dann folgende Leistungen digital zur Verfügung:
? Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
? Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
? Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
? Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
? Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
? Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
? Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
? Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
? Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
? Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
? Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
? Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
? Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren finden Sie auf der Internetseite unter:
www.lkbh.de/bauantrag
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