Heckenrückschnitt
Baum- und Heckenschnitt – Verkehrssicherungspflicht beachtenJetzt an den Rückschnitt denken!
Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist der geeignete Zeitraum, um Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Verkehrsflächen zurückzuschneiden. Bitte nutzen Sie diese Zeit, um die Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück zu überprüfen und erforderliche Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen.
Anpflanzungen aller Art, insbesondere Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher, dürfen nicht in öffentliche Verkehrsflächen wie Gehwege, Radwege, Fahrbahnen oder Plätze hineinragen. Sie sind so zurückzuschneiden, dass die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs gewährleistet und eine uneingeschränkte Nutzung der Verkehrsflächen ermöglicht wird.
Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten:
•	Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen müssen in ihrer vollen Breite nutzbar bleiben.
•	Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten.
•	Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten.
•	Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen durch Anpflanzungen nicht verdeckt werden.
•	Auch Hausnummern und Straßenbezeichnungen müssen jederzeit gut sichtbar sein.
•	Bei Kreuzungen und Einmündungen müssen Bepflanzungen so zurückgeschnitten und gehalten werden, dass die erforderlichen Sichtverhältnisse (sogenannte Sichtdreiecke) für einbiegende und ausfahrende Fahrzeuge jederzeit gewährleistet sind.
•	Insbesondere Hecken und andere lebende Einfriedungen sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Diese Verpflichtungen gelten auch im Außenbereich sowie entlang von Gemeindeverbindungsstraßen.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer und -besitzer, ihre Anpflanzungen rechtzeitig zu kontrollieren und die erforderlichen Rückschnitt-, Ausästungs- oder gegebenenfalls Beseitigungsarbeiten vorzunehmen.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur uneingeschränkten Nutzbarkeit unserer Straßen und Gehwege.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

