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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Rechnungsamt [Gemeinde Buchenbach]
Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen
Hausanschrift
Hauptstraße 20
79256 Buchenbach
> Rechnungsamt [Gemeinde Buchenbach]
Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen
Hausanschrift
Hauptstraße 20
79256 Buchenbach
> Rechnungsamt [Gemeinde Buchenbach]
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg