Suchergebnis
- Leistung
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen ➚
Wenn Sie im gewerblichen oder nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. - Leistung
Sprengungen anzeigen ➚
Sie sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und möchten eine Sprengung durchführen? - Leistung
Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen ➚
Wenn Sie bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 umgehen, ohne diese zu zünden, müssen Sie den Umgang anzeigen. - Leistung
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen ➚
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? - Leistung
Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
Wie verhalten Sie sich richtig? - Leistung
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen ➚
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum … - Leistung
Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? - Leistung
Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? - Leistung
Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen ➚
Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. - Leistung
Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen ➚
Wenn Sie als Privatperson im nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. - Lebenslage
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit.