Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Bekanntmachungen zu Änderungen des Flächennutzungsplanes
Änderungen des Flächennutzungsplanes werden durch denn GVV Dreisamtal beschlossen. Bekanntmachungen zu der Aufstellung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beschlussfassungen einer Änderungen sind öffentliche bekanntzumachen. In der Gemeinde Buchenbach erfolgt dies über die Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt.
An dieser Stelle stellen wir Ihnen im Falle einer aktuellen Bekanntmachung zusätzlich die Texte und Unterlagen bei Auslegung zur Einsicht bereit.
An dieser Stelle stellen wir Ihnen im Falle einer aktuellen Bekanntmachung zusätzlich die Texte und Unterlagen bei Auslegung zur Einsicht bereit.
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24.10.2024
Entwurfs
der 9. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Dreisamtal
für die Gemeinde Oberried
der 9. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Dreisamtal
für die Gemeinde Oberried
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20.12.2023
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 9. punktuellen FPL-Änderung
für die Gemeinde Oberried, Bereich „Vörlinsbach-Steiertenhof“
für die Gemeinde Oberried, Bereich „Vörlinsbach-Steiertenhof“
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20.07.2023
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Vorentwurf 6. FNP-Änderung im Parallelverfahren zum BBPL „Wohnhof V“
Flächennutzungsplan im Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal
Die Gemeinde Buchenbach gehört dem Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal (GVV Dreisamtal) an. Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet des Verwaltungsverbandes die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne,
die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Für das Gebiet der Gemeinden Kirchzarten, Buchenbach, Stegen und Oberried wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am 18.12.2000 rechtswirksam. Der Flächennutzungsplan wurde in den vergangenen Jahren punktuell geändert. Sowohl die ursprüngliche Flächennutzungsplanzeichnung aus dem Jahr 2000 als auch die punktuellen Flächennutzungsplanänderungen wurden von Hand gezeichnet, so dass sich der Gemeindeverwaltungsverband im Jahr 2004 entschloss, den
Flächennutzungsplan zu digitalisieren. In einem entsprechenden Verfahren (Neufassung) wurde die Planzeichnung des Flächennutzungsplans digitalisiert (keine inhaltliche Neuplanung) und nur leicht inhaltlich angepasst und berichtigt. Das Verfahren wurde im März 2010 mit einem Feststellungsbeschluss so weit geführt, dass nur noch die Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und die Bekanntmachung zur endgültigen Rechtskraft fehlten. Zwischenzeitlich wurde diese Genehmigung erteilt, so dass der aktuelle Flächennutzungsplan seit dem
09.11.2012 wirksam ist. Weitere punktuelle Flächennutzungsplanänderungen und Berichtigungen wurden durchgeführt.
die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Für das Gebiet der Gemeinden Kirchzarten, Buchenbach, Stegen und Oberried wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am 18.12.2000 rechtswirksam. Der Flächennutzungsplan wurde in den vergangenen Jahren punktuell geändert. Sowohl die ursprüngliche Flächennutzungsplanzeichnung aus dem Jahr 2000 als auch die punktuellen Flächennutzungsplanänderungen wurden von Hand gezeichnet, so dass sich der Gemeindeverwaltungsverband im Jahr 2004 entschloss, den
Flächennutzungsplan zu digitalisieren. In einem entsprechenden Verfahren (Neufassung) wurde die Planzeichnung des Flächennutzungsplans digitalisiert (keine inhaltliche Neuplanung) und nur leicht inhaltlich angepasst und berichtigt. Das Verfahren wurde im März 2010 mit einem Feststellungsbeschluss so weit geführt, dass nur noch die Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und die Bekanntmachung zur endgültigen Rechtskraft fehlten. Zwischenzeitlich wurde diese Genehmigung erteilt, so dass der aktuelle Flächennutzungsplan seit dem
09.11.2012 wirksam ist. Weitere punktuelle Flächennutzungsplanänderungen und Berichtigungen wurden durchgeführt.
Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal (GVV Dreisamtal) Geschäftsstelle Rathaus Kirchzarten Talvogtei 2a 79199 Kirchzarten | |
Tel. 07661 393-47 Fax 07661 393-89 | |
Ansprechpartner im Rathaus Buchenbach: Herr Volker Hirsch Hauptamtsleiter - Zimmer 7 | |
Tel. 07661 39 65-25 Fax 07661 39 65-925 |