Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das "neue" Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte "Feststellungserklärung" für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Dies ist seit dem 1. Juli diesen Jahres möglich.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie noch ergänzende Links und Hinweise zur Ermittlung der erforderlichen Daten.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte "Feststellungserklärung" für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Dies ist seit dem 1. Juli diesen Jahres möglich.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie noch ergänzende Links und Hinweise zur Ermittlung der erforderlichen Daten.
- Flyer Grundsteuerreform 2022
(PDF Datei - 384 KB)
- Finanzämter Baden-Württemberg - Grundsteuer
FAQ, Anleitungen, Informationen und weitere Links
Bodenrichtwerte
- BORIS-BW - Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Onlineabfrage des Bodenrichtwertes und Fläche Ihres Grundstücks
- Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
Auf der Internetseite des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald stehen auch die Bodenrichtwerte für Buchenbach zum Abruf als PDF-Download bereit
Grundbuchauskunft
Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des Grundbuchblatts, Flurstücksnummer oder Fläche des Flurstücks) finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, in Eintragungsbekanntmachungen des Grundbuchamts und in Ihnen bereits vorliegenden Grundbuchausdrucken. Der vielfach verwendete Begriff "Grundbuchauszug" entspricht dem Begriff "Grundbuchausdruck". Die Flurstücknummer Ihres Grundstücks können Sie auf der Internetseite www.geoportal-bw.de ermitteln. Die Fläche Ihres Grundstücks können Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de in Erfahrung bringen.
In der Regel ist es nicht erforderlich, für die Abgabe der Feststellungserklärung einen neuen, gebührenpflichtigen Grundbuchausdruck zu beantragen.
In der Regel ist es nicht erforderlich, für die Abgabe der Feststellungserklärung einen neuen, gebührenpflichtigen Grundbuchausdruck zu beantragen.
weitere Informationen und Themenseiten
- Finanzämter Baden-Württemberg - Grundsteuerreform
- Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform
- Grundsteuererklärung für Privateigentum
- Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen - Grundsteuerreform
- Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten. Städte und Gemeinden können weiterhin auf diese wichtige Einnahme bauen, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung finden Sie hier.