Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald
Zum 01. November 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald mit insgesamt 18 Mitgliedsgemeinden und Sitz der Geschäftsstelle in Kirchzarten seinen Betrieb aufgenommen. Die Gemeinde Kirchzarten hat sich mit dem Fachbereich 6 Gutachterausschuss (Geschäftsstelle) um einen weiteren Fachbereich erweitert.
Zu den Hintergründen: Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hierfür das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO). Nach der GuAVO sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf Grundlage der oben aufgeführten Gesetze mit 18 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald gebildet.
Zu den Hintergründen: Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hierfür das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO). Nach der GuAVO sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf Grundlage der oben aufgeführten Gesetze mit 18 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald gebildet.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
> Sachwertfaktoren (Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt),
> Umrechnungskoeffizienten (für das Wertverhältnis von gleichartigen Grundstücken z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung)
> Vergleichsfaktoren (insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren Ertrag (Ertragswertfaktor)
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) oder andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung der Bodenrichtwerte und Auskünfte über Bodenrichtwerte
- Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dies sind insbesondere:
> Sachwertfaktoren (Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt),
> Umrechnungskoeffizienten (für das Wertverhältnis von gleichartigen Grundstücken z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung)
> Vergleichsfaktoren (insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren Ertrag (Ertragswertfaktor)
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald Talvogteistraße 3 79199 Kirchzarten | ||||||
Telefon: +49 7661 393-160 Fax: +49 7661 / 393 81-160 | ||||||
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Gutachterausschuss
Internetseite des Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald
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Kontakt
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Bodenrichtwerte
Gemeinde Buchenbach