Umsiedlung von Wespen und Hornissen
Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BartSchVO) stehen alle heimischen Arten der Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen unter besonderem Artenschutz. Eine Umsiedlung oder Beseitigung der besonders geschützten Tiere darf nur durch eine von den Naturschutzbehörden zugelassene Fachfirma bzw. aktiven Naturschutzpraktiker vorgenommen werden. Betroffene Bürger können sich direkt an diese Firmen und Fachleute wenden. Zu fachlichen oder rechtlichen Fragen über Wespen und Hornissen, insbesondere auch über Gefahren kann ferner das Referat 56 beim Regierungspräsidium Freiburg oder die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Auskunft geben.
Da die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern zunächst grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, werden solche Einsätze von den Feuerwehren generell nicht mehr durchgeführt, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Da die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern zunächst grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, werden solche Einsätze von den Feuerwehren generell nicht mehr durchgeführt, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Zugelassene Fachfirmen und Imker zur Umsiedlung von Wespen
- Übersicht Firmen zur Umsiedlung von Wespen und Hornissen (Stand: 04/2023)
(PDF Datei - 192 KB)
Internetlinks
- Natur und Umwelt - Breisgau-Hochschwarzwald
Informationen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Beratung und Umsiedlung von Wespen und Hornissen