Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Hintergrundinformationen
Schnelles Internet fehlt noch in einigen Ecken im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um eigenständig und mit vereinten Kräften die Bevölkerung mit einer leistungsstarken Internetverbindung auszustatten, haben 40 Gemeinden sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet. Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Ausbau des Glasfaser-Netzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Die Gesetzeslage sieht vor, dass nur private Anbieter Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen dürfen. Gleichzeitig ist für die privaten Telekommunikationsunternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Internet definiert. Unterversorgte Gebiete sollen jedoch ebenfalls einen guten Zugang erhalten. Nur dort, wo Telekommunikationsunternehmen in absehbarer Zeit keinen Ausbau beabsichtigen und eine gravierende Unterversorgung vorliegt, haben die Gemeinden die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Der Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist also eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Schnelles Internet fehlt noch in einigen Ecken im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um eigenständig und mit vereinten Kräften die Bevölkerung mit einer leistungsstarken Internetverbindung auszustatten, haben 40 Gemeinden sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet. Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Ausbau des Glasfaser-Netzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Die Gesetzeslage sieht vor, dass nur private Anbieter Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen dürfen. Gleichzeitig ist für die privaten Telekommunikationsunternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Internet definiert. Unterversorgte Gebiete sollen jedoch ebenfalls einen guten Zugang erhalten. Nur dort, wo Telekommunikationsunternehmen in absehbarer Zeit keinen Ausbau beabsichtigen und eine gravierende Unterversorgung vorliegt, haben die Gemeinden die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Der Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist also eine freiwillige Leistung der Kommunen.
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Baustart zum Glasfaserausbau der weißen Flecken in 2025
Nach Jahren intensiver Vorbereitung für den Glasfaser-Breitbandausbau der weißen Flecken in Buchenbach ist es so weit:
In diesem Jahr beginnt der Bau. Kick-Off-Meeting war am 10. April im Rathaus der Gemeinde. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald und das von ihm für den Ausbau in Buchenbach beauftragte Unternehmen Leonhard Weiss (LW) sowie dessen Nachunternehmer Corwese GmbH haben den Ablauf des Projekts vorgestellt. LW plant den Baubeginn für die zweite Jahreshälfte.
In diesem Jahr beginnt der Bau. Kick-Off-Meeting war am 10. April im Rathaus der Gemeinde. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald und das von ihm für den Ausbau in Buchenbach beauftragte Unternehmen Leonhard Weiss (LW) sowie dessen Nachunternehmer Corwese GmbH haben den Ablauf des Projekts vorgestellt. LW plant den Baubeginn für die zweite Jahreshälfte.
In der Gemeinde Buchenbach wurden die sogenannten weißen Flecken nach den Vorgaben des Bundes festgestellt. Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden kann und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. Erst dann hat der Zweckverband Breitband die Möglichkeit das vorhandene Marktversagen auszugleichen und einen geförderten Breitbandausbau zu planen, zu finanzieren und zu bauen - mit Glasfaser bis ins Gebäude!
Für die weißen Flecken ein Ausbaukonzept entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe die Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau EU-weit ausgeschrieben.
Nach Vergabe der Bauleistungen werden Bauzeitenpläne erstellt und damit sowohl der Ausbaustart wie auch die Umsetzung des Breitbandausbaus der weißen Flecken in Buchenbach konkretisiert.
Für die weißen Flecken ein Ausbaukonzept entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe die Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau EU-weit ausgeschrieben.
Nach Vergabe der Bauleistungen werden Bauzeitenpläne erstellt und damit sowohl der Ausbaustart wie auch die Umsetzung des Breitbandausbaus der weißen Flecken in Buchenbach konkretisiert.
Buchenbach ist Mitgliedsgemeinde im Zweckverband Breitband
Der Plan zum schnellen Internet
Um eigenständig und mit vereinten Kräften die gesamte Bevölkerung mit einer leistungsstarken Internetverbindung auszustatten, haben 40 Gemeinden sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet mit dem Ziel ein leistungsstarkes und zukunftsfähiges Breitbandnetz im Ausbaugebiet aufzubauen. Während städtische Bereiche einen guten Zugang zu schnellem Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft eine Unterversorgung. Diese heterogene Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten zurückzuführen.
Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Aufbau eines Glasfasernetzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Vor allem unterversorgte Gebiete sollen endlich einen guten Zugang erhalten. Das komplexe Projekt in Eigenregie erforderte eine lange Vorbereitungsphase und viele Abstimmungen. Am Ende wird ein leistungsstarkes Netz in kommunaler Hand stehen. Denn schnelles Internet soll auch in kleinsten Ortsteilen und auf entlegenen Höfen möglich sein. Nach den finanziellen Zusagen von Bund und Land rückt nun schnelles, Internet über Glasfaser im Verbandsgebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in greifbare Nähe.
Um eigenständig und mit vereinten Kräften die gesamte Bevölkerung mit einer leistungsstarken Internetverbindung auszustatten, haben 40 Gemeinden sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet mit dem Ziel ein leistungsstarkes und zukunftsfähiges Breitbandnetz im Ausbaugebiet aufzubauen. Während städtische Bereiche einen guten Zugang zu schnellem Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft eine Unterversorgung. Diese heterogene Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten zurückzuführen.
Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Aufbau eines Glasfasernetzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Vor allem unterversorgte Gebiete sollen endlich einen guten Zugang erhalten. Das komplexe Projekt in Eigenregie erforderte eine lange Vorbereitungsphase und viele Abstimmungen. Am Ende wird ein leistungsstarkes Netz in kommunaler Hand stehen. Denn schnelles Internet soll auch in kleinsten Ortsteilen und auf entlegenen Höfen möglich sein. Nach den finanziellen Zusagen von Bund und Land rückt nun schnelles, Internet über Glasfaser im Verbandsgebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in greifbare Nähe.
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FAQ Breitband
Zusammenstellung häufiger Fragen und Antworten zum Breitbandausbau
Breitbandausbau ist eine freiwillige Leistung der Kommunen
Dass ein Zweckverband gegründet werden musste, der in Eigenregie Leitungen für eine schnelle Internetversorgung ermöglicht, hängt mit der Gesetzeslage zusammen. Nur private Telekommunikationsanbieter dürfen Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen und haben keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Internet. Das bedeutet zugleich: Nur dort, wo sie in absehbarer Zeit keinen Ausbau beabsichtigen und eine gravierende Unterversorgung vorliegt, haben Gemeinden die Möglichkeit, selbst tätig zu werden. Der Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist also eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Markterkundung ermittelte zunächst unterversorgte Bereiche im Landkreis
Der Zweckverband musste in einem ersten Schritt zunächst die unterversorgten Bereiche ermitteln. Dafür hat er eine sogenannte Markterkundung durchgeführt. Dies ist ein offizielles und verpflichtendes Verfahren. Private Telekommunikationsunternehmen sollen dabei freiwillig die aktuell angebotene Leistung und ihre Pläne zur Versorgung mit schnellem Internet der nächsten Jahre mitteilen. Machen sie Angaben, sind diese in der Regel nichtöffentlich. Stellt sich durch diese Markterkundung heraus, dass die Unterversorgung nicht behoben wird, liegt ein sogenanntes "Marktversagen" vor. Erst bei einem "Marktversagen" können Kommunen eingreifen und die Verbesserung von unterversorgten Bereichen selbst in die Hand nehmen.
Aufwändiges Bewerbungsverfahren für Förderprogramme
Bestehende Leitungen waren ursprünglich für Telefonie gebaut. Sie können die heutigen Übertragungsdaten nicht in dem benötigten Maß transportieren. Private Telekommunikationsanbieter müssen zur Verbesserung lange und kostenintensive Leitungswege bauen. Sind am Ende nur wenige einzelne Anschlüsse vorhanden, besteht kein wirtschaftliches Interesse. Hier fühlen sich die Kommunen verpflichtet und werden aktiv. Denn sie möchten, dass ihre Bewohner optimal versorgt sind.
Fördermittel sind an viele Bedingungen geknüpft
Kommunen können solch einen Ausbau selbst finanziell nicht stemmen. Finanzierbar wird der Ausbau für sie nur durch umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land. Sie können sich einzeln oder als Verband nach vielen Vorarbeiten auf diese finanziellen Mittel bewerben. Der Bewerbungsaufwand gleicht jedoch einem Hürdenlauf, denn der Fördermittelgeber fordert zu jeder Phase umfangreiche technische, wirtschaftliche und rechtliche Nachweise mit aufwändigen Vorarbeiten. Zudem verknüpfen Bund und Land Fördermittel mit weitreichenden Bedingungen.
Mehrjährige Analysen, Förderanträge und Vorplanungen
Gemeinden müssen also bereits lange vor einem Ausbaustart viele einzelne und langwierige komplexe Schritte durchlaufen, bis sie überhaupt tätig werden dürfen! Ausbauvorhaben von Gemeinden für Breitband bedeuten im Vorfeld mehrjährige Analysen, Antragsverfahren, Vorplanungen sowie Gremienentscheide etc.. Diese aufwändige Vorarbeit für Kommunen ist der einzige Weg, um die Fördermittel von Bund und Land im Rahmen von bis zu 90 Prozent der Investitionen zu erhalten. Ohne diese ist der Ausbau nicht leistbar. Der Zweckverband Breitband übernimmt all diese Vorarbeiten und stellt für seine Mitglieder auch die Förderanträge mit den damit verbundenen Aufgaben.
Unterversorgung und Marktversagen
Wichtig zu wissen: Manchmal stellen Bürger bei sich zwar eine Unterversorgung mit schnellem Internet fest, können jedoch ihren bestehenden Vertrag - in der Regel gegen einen Aufpreis - zu einem schnelleren Produkt erweitern. Außerdem wichtig zu wissen: Meldet ein Telekommunikationsanbieter in der Markterkundung einen Ausbau oder eine technisch höhere Versorgung als über ein derzeit verfügbares Produkt buchbar ist, besteht damit kein Marktversagen mehr. In diesem Fall sind den Kommunen die Hände gebunden.
Finanzielle Zusagen von Bund und Land ermöglichen den Start
Erst wenn die Mittel des Bundes bestätigt werden, können weitere Mittel beim Land beantragt werden. Der Zweckverband hat die Grundlagen für die Fördervoraussetzungen geschaffen und die Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Dafür hatte er mit der jeweiligen Gemeinde ein Ausbaukonzept erarbeitet. Dieses war vom jeweiligen Gemeinderat und der Verbandsversammlung im Mai 2019 beschlossen worden. Mittlerweile sind die Zusagen für die vorläufigen Fördersummen eingetroffen.
Mit Erhalt des vorläufigen Förderbescheids vom Bund am 19.02.2020 sowie am 17.02.2020 und des Bescheids zur Kofinanzierung durch das Land am 18.05.2020 konnte der Zweckverband anschließend die weiteren Schritte zur Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen in die Wege leiten.
(Quelle: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Zweckverband Breitband, www.lkbh.de)