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Mietspiegel für Buchenbach

Qualifizierter Mietspiegel ab 01.11.2026 bei der Gemeinde Buchenbach

Ab dem 01.11.2026 verfügt die Gemeinde Buchenbach über einen gültigen qualifizierten Mietspiegel. Dieser bietet eine transparente und verlässliche Orientierung über die ortsüblichen Vergleichsmieten und unterstützt sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter bei der Einschätzung angemessener Mietpreise.

Der Mietspiegel kann zudem zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden. Dabei sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen zu beachten, insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Digitale Services: Mietspiegel einfach berechnen

Berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete schnell, unkompliziert und kostenlos - ganz bequem online. Der Rechner basiert auf den aktuellen Mietspiegeldaten und führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe.
Das Symbolbild oben zeigt Haus und Taschenrechner, Bild KI generiert

Mietspiegel als Dokument zum Download

Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und dient Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als wichtige Orientierung bei der Festlegung von Mietpreisen. Grundlage dafür sind die üblichen Entgelte, die gemäß § 558 Abs. 2 BGB in den letzten sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage - einschließlich der energetischen Eigenschaften - vereinbart oder geändert wurden.
Wie wurde der Mietspiegel erstellt?

Der aktuelle Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Befragung ausgewählter Haushalte in unserer Kommune.
Die Erhebung und Auswertung der Daten erfolgte durch das unabhängige EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg.
Sie haben Fragen?

Unsere Ansprechpartnerin im Rathaus ist
Frau Daniela Reichmann
Tel. 07661 3965-20