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25.04.2023: Illegale Abfallbeseitigung – „Wildmüll“ und korrekte Abfallentsorgung
Als Wildmüll werden alle Abfälle (dazu zählen auch Gartenabfälle) bezeichnet, die illegal auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft abgelagert werden.
Oftmals handelt es sich bei dem Wildmüll um Abfall, der sogar kostenlos entsorgt bzw. abgeholt werden könnte. Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat.
Neben der Verschmutzung der Umwelt, ist es für die Mitarbeiter des Bauhofes ein zusätzliches Arbeitsaufkommen und für die Gemeinde zum Teil eine kostspielige Angelegenheit.
Sollten die Abfüllgefäße in Ihrem Haushalt zu klein sein, können Sie gerne bei der Gemeinde Buchenbach einen Antrag auf eine größere Tonne stellen. Alternativ stehen Ihnen grauen Müllsäcke zur Verfügung, die direkt im Rathaus oder auch im Dorfladen erworben werden können.

Zudem weisen wir auf korrekte Mülltrennung hin.
Die korrekte Entsorgung von Abfällen, können über die Seite des Landratsamtes eingesehen werden:
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