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25.01.2023: Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr und für Personal in Arztpraxen
Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. Das stufenweises Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt.

Die Regierung geht damit einen weiteren Schritt bei der stufenweisen Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung und die epidemiologische Lage machen die Aufhebung der Maßnahmen möglich. Die Regierung setzt künftig vermehrt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. An die Stelle der verpflichtenden Regelung tritt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis.

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