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19.06.2023: Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern durch die Rechtsverordnung
Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. In absehbarer Zeit sind keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten.

Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. In absehbarer Zeit sind keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten.
Da an allen Pegeln im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die nach der Rechtsverordnung vom 18.08.2022 festgelegten Referenzpegel bereits erreicht sind bzw. eine Unterschreitung in den nächsten Tagen zu erwarten ist, ist die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern damit eingeschränkt. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.

Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme ist einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen würde.

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter den Bürgerinformationen/Allgemeinverfügungen einsehbar. Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale (www.hvz.baden-wuerttemberg.de) abgerufen werden.
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