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Schöffenwahl 2023

Werbebild zur Schöffenwahl 2023

Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt

  • Deine Meinung ist wichtig
  • Dein gesunder Menschenverstand wird gesucht
  • Dein Gerechtigkeitsempfinden ist gewünscht

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung.

Für den Amtsgerichtsbezirk Freiburg werden interessierte deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028.

Schöffinnen und Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter:innen teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz bezahlt. So können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 29 Euro pro Stunde (brutto), Zeitversäumnis in Höhe von 7 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung in Höhe von 17 Euro pro Stunde geltend gemacht werden.

Interesse geweckt?

Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten (Jugendschöffe oder Schöffe) bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular und senden dies bis zum 15.03.2023 an die Gemeinde Buchenbach, Hauptstr. 20, 79256 Buchenbach oder per Mail an

Das weitere Verfahren

  • Nach dem 15.03.2023 stellt die Verwaltung jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
  • Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen und über die Vorschlagsliste der Jugendschöff:innen.
  • Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
  • Bis spätestens 29. September 2023 wird beim Amtsgericht Freiburg die erforderliche Anzahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und -schöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Hilfsschöffinnen und -schöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffin oder ein Hauptschöffe ausfällt.
  • Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt.